Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Klage auf Herausgabe der Mitgift (lat. actio rei uxoriae) im romischen Recht hatte drei Voraussetzungen: Eine gultig geschlossene Ehe, eine tatsachlich gegebene Mitgift und eine tatsachliche Beendigung der Ehe. Bei der Verurteilung hatte der jeweilige Richter aber stets die aequius melius zu beachten, also die Billigkeit, die ihn dazu veranlasste, den Mann durch die Herausgabe nicht in den Ruin zu treiben oder ihm die mogliche Dreijahresratenzahlung zu erlauben. Meist wurde auch nur in den Geldwert verurteilt, um dem Mann, also dem Schuldner, die Dritteinstandsmoglichkeit zu belassen. Данное издание не является оригинальным. Книга...
ISBN: 978-6-1310-8943-5
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Mariam T. Tennoe, Susan F. Henssonow
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Als Eigentumsfreiheitsklage wird insbesondere in der osterreichischen Rechtsordnung die Klage des Eigentumers auf Beseitigung und Unterlassung von Storungen seines Eigentums, die nicht Besitzentziehung sind, bezeichnet. Ihr entspricht im deutschen Recht der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Eigentumers. Mit der actio negatoria konnte der Eigentumer im romischen Recht gegen denjenigen vorgegen, der behauptete, ein eigenes Recht an der Sache des Eigentumers zu haben. Sie war die Negation der Behauptung, eine Dienstbarkeit (Servitut) an der fremden Sache zu haben. Vor allem in nachromischer Zeit wurde sie zunehmend auch bei schlicht tatsachlichen Beeintrachtigungen des Eigentums gegeben....
ISBN: 978-6-1310-8866-7
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Actio in distans (lat. actio = Handlung; distans, Part. I zu distare = entfernt sein, ubersetzt als: Wirkung in die Ferne, Wirkung aus der Ferne, Wirkung durch die Ferne) ist der philosophische Fachbegriff fur die Fernwirkung. Der Begriff beruhrt im Kern verschiedene wissenschaftliche Disziplinen: theoretische Physik, philosophische Metaphysik, religiose Magie, christliche Theologie, alternative Medizin, Psychologie und Quantenmechanik. Das Problem der Actio in distans ist eine Folge der Kausalitat. Die Beobachtung, dass Ursachen auch ohne direkte Beruhrung oder ohne ein vermittelndes Medium wirken, wirft die Frage auf, wie die Distanz zwischen...
ISBN: 978-6-1310-8737-0
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio pauliana ist eine Klage des romischen Rechts. Ihren Namen erhielt sie von ihrem Schopfer, dem spatklassischem Adil Iulius Paulus. Inhaltlich geht es um die Benachteiligung der Glaubiger durch den Schuldner. Der Schuldner wirkt mit einem bosglaubigen Glaubiger zusammen, wodurch andere Glaubiger bei Insolvenz des Schuldners benachteiligt werden. Nach gemeinem Recht war die Konkurseroffnung keine Voraussetzung der Actio Pauliana. Unterschieden werden im modernen Schweizer Recht die Schenkungs-, die Uberschuldungs- und die Absichtspauliana (Art. 285 ff. SchKG). Im deutschen Recht besteht bei vorsatzlicher Benachteiligung ein Recht zur Anfechtung...
ISBN: 978-6-1310-8896-4
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio de pauperie beschrieb die Haftung des Tierhalters im romischen Privatrecht. Sie ist bereits dem Zwolftafelgesetz bekannt (Tabula VIII,6). Die Haftung richtet sich dabei auf den Schaden, den ein Vierbeiner (quadrupes) verursachte, und zwar, wie in den Digesten gefordert, gegen die naturliche Friedsamkeit des Tieres. Die Haftung gegen den Tierhalter war dem Grundgedanken der Noxalhaftung nachgebildet, sodass der Haftungsschuldner entweder den entstandenen Schaden ersetzen oder das Tier herausgeben musste. Den Gedanken einer Tierhalterhaftung kennt auch das Burgerliche Gesetzbuch (§ 833). Данное издание не является оригинальным. Книга...
ISBN: 978-6-1310-8683-0
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio certae creditae pecuniae oder auch condictio certae creditae pecuniae war im romischen Recht die Klage des Glaubigers auf Ruckgabe des Betrages, welcher der Schuldner im Rahmen eines Darlehens (mutuum) erhalten hat. Vorauszusetzen ist ausserdem die Nichterfullung der fraglichen Verpflichtung zur Leistung des Betrages bei Falligkeit. Das Darlehen im romischen Recht ist unentgeltlich, daher mussen allfallige Zinsen gesondert durch Stipulation vereinbart werden. Diese waren mit der actio ex stipulatu einklagbar. Eine Sonderform bildet das depositum irregulare, eine Mischform von mutuum und depositum, dabei konnen auch Zinsen vereinbart werden. Данное издание не...
ISBN: 978-6-1310-8629-8
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio noxalis ist eine auf das fruhe romische Recht zuruckgehende Haftung des Gewalthabers fur den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhaltnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen Schaden zufugt. Hierbei stellt die Noxalhaftung den Gewalthaber als Anspruchsgegner vor die Wahl, entweder den Schaden auszugleichen, als hatte er selbst ihn begangen, oder aber den Tater auszuliefern. Durch diese Moglichkeit der Auslieferung (noxae deditio) stand dem Gewalthaber also eine Alternative zum Schadensausgleich zur Verfugung. Gerechtfertigt wird dies im Romischen Recht damit, dass es unbillig erschiene, wenn er uber den Wert, den der...
ISBN: 978-6-1310-8875-9
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio in rem ist ein Rechtsinstitut des romischen Privatrechts. Die actio in rem wendet sich als Leistungsklage gegen die Beeintrachtigung eines Rechts. Das Recht zur Klageerhebung ist in diesem Falle also ein Bestandteil des umfassenden Rechts, welches der erhobenen actio in rem zugrunde liegt. Das augenfalligste Beispiel ist die Klage aus dem Eigentum. Dieses gewahrt einen umfassenden gegen jedermann wirkenden Anspruch, der nach romisch-rechtlichem Verstandnis auch das Recht zur Klageerhebung umschliesst. Данное издание не является оригинальным. Книга печатается по технологии принт-он-деманд после...
ISBN: 978-6-1310-8747-9
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die action 365 ist eine in den 1950er Jahren in Deutschland gegrundete okumenische Laienbewegung, die im Jahr 2008 ihr 50-jahriges Bestehen feierte. Sie entstand aus dem Gedanken heraus, dass es nicht genuge, uber Probleme in Kirche und Gesellschaft zu diskutieren, Missstande anzuprangern, Losungsansatze und konkrete Aktionen aber wenigen Experten zu uberlassen. Im gemeinsamen Weltauftrag wollen evangelische und katholische Christen in kleinen, aktiven Gruppen (Teams genannt) an allen Tagen des Jahres (365) unter dem einen Wort Gottes zusammenarbeiten (action). Der Name "action 365" ist also Programm. Данное издание не является оригинальным. Книга...
ISBN: 978-6-1310-9009-7
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Actio pro socio ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff und bezeichnet die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialanspruche durch einen einzelnen Gesellschafter. Der einzelne Gesellschafter macht hierbei das Recht der Gesellschaft im eigenen Namen als Prozessstandschafter fur die Gesellschaft geltend. Ein Beispiel fur eine actio pro socio: Die aus den Gesellschaftern A, B und C bestehende Grundstucksverwaltungsgesellschaft in Form einer Gesellschaft burgerlichen Rechts hat gegen ihre Gesellschafter Anspruch auf Zahlung eines Gesellschafterbeitrages. Wahrend A seinen Beitrag erbringt, weigern sich B und C in kollusivem Zusammenwirken, ihre Beitrage zu erbringen oder den...
ISBN: 978-6-1310-8921-3
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Дата выхода: июль 2011
Judicial review of the legality of acts and omissions of the Community Institutions is pursued by means of actions for annulment and failure to act. Natural and legal persons can only bring these actions before the European Court of Justice under strict conditions. This book analyzes the position of natural and legal persons in these actions. The locus standi of private applicants in case law of the European Court of Justice is not entirely consistent, here it is examined from both a theoretical and a practical perspective. Furthermore, this work presents the positions of scholars on the restrictive interpretation of the locus standi conditions adopted by the European Court of Justice. The aim of this work is to demonstrate the...
ISBN: 978-3-6390-4002-9
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio de peculio ist eine Klage des Romischen Rechts. Sie bewirkt eine Haftung des Gewalthabers fur Verbindlichkeiten des Gewaltunterworfenem, wenn der Gewalthaber diesem ein Sondergut (peculium) zur eigenstandigen Verwaltung uberlassen hat. Die actio de peculio stellt sich somit als eine Konsequenz des Grundsatzes dar, dass sich diejenigen, die unter der Gewalt (potestas) eines anderen standen, also Hauskinder oder Sklaven, nur sehr eingeschrankt zu einer Leistung verpflichten oder aus einer Verpflichtung in Anspruch genommen werden konnten. Dieser Gedanke liess sich namlich dann nicht mehr sachgerecht weiterfuhren, wenn der seinem Status nach zu einem Verpflichtungsgeschaft nicht...
ISBN: 978-6-1310-8696-0
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio de dolo, die Klage wegen Arglist, ist im System des Romischen Privatrechts eine subsidiare Klage. Sie wird auf den Juristen C. Aquilius Gallus zuruckgefuhrt und bei Ulpian folgendermassen beschrieben: quae dolo malo facta esse dicentur, si de his rebus alia actio non erit et iusta causa esse videbitur, intra annum, cum primum experiundi potestas fuerit, iudicium dabo. Bezeichnend ist die Subsidiaritat der Klage: Sie soll nur gegeben werden, wenn aus einem anderen Grunde nicht geklagt werden kann. Daruber hinaus fallt die Jahresfrist auf, innerhalb derer die actio geltend gemacht werden muss. Diese Regelung findet sich noch heute in § 124 BGB oder Art. 60 ZGB. Данное...
ISBN: 978-6-1310-8648-9
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio ist ein Begriff des romischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel, deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste. Die subjektiven Rechte unterteilen sich hierbei in absolute Rechte, die gegenuber jedermann geltend gemacht werden konnen, und relative Rechte, die nur gegenuber bestimmten Personen bestehen. Absolute Rechte liessen sich mit der actio in rem, relative Rechte mit der gegen den Verpflichteten gegebene actio in personam geltend machen. Данное издание не является оригинальным. Книга печатается по...
ISBN: 978-6-1310-8587-1
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Lex Aquilia (latein fur: "Gesetz des Aquilius) war ein romisches Plebiszit zur Regelung des Schadensersatzrechtes, das 286 v. Chr. von dem romischen Volkstribun Aquilius eingefuhrt worden sein soll. Anderen Quellen zufolge konnte eine Einfuhrung jedoch um etwa 200 v. Chr. stattgefunden haben. Die Lex Aquilia gliedert sich in 3 Kapitel, wobei das erste und das zweite die Grundlage des Schadenersatzrechtes bilden. Das erste Kapitel handelt vom Toten vierfussiger Herdentiere und Sklaven. Das dritte Kapitel behandelt sonstige Falle der Sachbeschadigung, die nicht ins erste Kapitel fallen. Данное издание не является оригинальным. Книга...
ISBN: 978-6-1310-8758-5
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Action Europeenne des Handicapes (AEH) ist ein Zusammenschluss von derzeit 24 europaischen Organisationen, die sich fur die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Alle Organisationen innerhalb der AEH haben ihren Sitz in Landern der Europaischen Union. Mitglieder sind unter anderem Behindertenorganisationen aus Frankreich, Luxemburg, Belgien, Grossbritannien, Deutschland, den Niederlanden, Osterreich und Spanien. Данное издание не является оригинальным. Книга печатается по технологии принт-он-деманд после получения заказа.
ISBN: 978-6-1310-9467-5
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
Die Actio Publiciana (§ 372 ff ABGB: „Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum“) ist neben der Besitzstorungsklage eine besitzschutzende Klage im osterreichischen Sachenrecht. Sie richtet sich auf Herausgabe der Sache oder Unterlassung von Storungen, wobei der Klager rechtmassigen, echten und redlichen Besitz, also qualifizierten Besitz, auch genannt „Ersitzungsbesitz“, vorweisen muss. Die Actio Publiciana erlaubt es also demjenigen, der eine Sache redlich erworben hat und damit qualifiziert besitzt bzw. besessen hat, diese ahnlich wie der Eigentumer einzuklagen. So eignet sie sich z. B. fur den Kaufer einer Liegenschaft, dessen Eigentumserwerb aufgrund der bisher unterbliebenen Eintragung ins Grundbuch noch nicht erfolgt...
ISBN: 978-6-1310-8931-2
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Bei der Stipulation (lat. stipulatio = formliches Versprechenlassen, auch „Stipulierung“) handelt es sich um einen Vertragstyp des romischen Rechts (sog. "Verbalkontrakt", lat.: obligatio verbis contracta). Bei der Stipulation formuliert eine der Parteien mundlich eine formelhafte Frage, etwa "Gelobst du, mir 1000 zu geben?" (lat.: HS M mihi dari spondesne?). Die andere Seite ubernimmt das Fragewort in eine bejahende Antwort: "Ich gelobe es!" (lat.: Spondeo!) und bringt dadurch den Vertrag zustande. Inhalt der Stipulation kann jede Handlung sein, insbesondere aber die Leistung einer Geldsumme. Je nach Inhalt der Stipulation steht dem Glaubiger daraus die "Klage auf eine bestimmte Geldsumme"...
ISBN: 978-6-1310-8718-9
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
Als Popularklage bezeichnet man im Rechtswesen eine Klage, die von jemandem erhoben wird, der nicht unmittelbar betroffen ist. In Deutschland ist die Popularklage nur in Ausnahmefallen zugelassen (vgl. Klagebefugnis als Zulassigkeitsvoraussetzung). Eine Ausnahme ist die in der Verfassung des Freistaates Bayern in Artikel 98 Satz 4 vorgesehene Moglichkeit fur jedermann, Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzulegen. Dabei kann jedes bayerische Gesetz, Verordnung oder Satzung dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden mit der Behauptung, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde durch das Gesetz in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof uberpruft das Gesetz dann...
ISBN: 978-6-1310-8903-9
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio de in rem verso oder spater auch „Versionsklage“ war ein Klaganspruch des romischen Rechts, der sich noch bis zur Einfuhrung des BGB (1. Januar 1900) halten konnte. Nach diesem Gesetz konnten Glaubiger beispielsweise Geld, das sie einem Sklaven geliehen hatten und das dieser in den Haushalt seines Herrn investiert hatte, auch vom Herrn einfordern – obwohl ihr Vertragspartner der Sklave war. Das heisst, an den Nutzniesser des Geldes konnten Anspruche gestellt werden. Данное издание не является оригинальным. Книга печатается по технологии принт-он-деманд после получения заказа.
ISBN: 978-6-1310-8668-7
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Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio arbitraria ist eine Klageform des Romischen Rechts. Sie fuhrt zu einer zweistufigen Verurteilung des Beklagten. In einer ersten Stufe spricht der Prator die Verpflichtung des unterlegenen Beklagten zum Schadensersatz in Form von Naturalrestitution aus. Kommt der Beklagte dieser Verpflichtung nach, so wird er im Schlussurteil freigesprochen. Erfolgt die Befriedigung des Glaubigers nicht, so wird der Beklagte zur Zahlung, gegebenenfalls auch des Mehrfachen des eigentlichen Schadens verurteilt. Die Ausgestaltung einer bestimmten Klageform als actio arbitraria hat verschiedene Motive: So schutzt der Umstand, dass am Ende ein freisprechendes Urteil steht, wenn der Betroffene...
ISBN: 978-6-1310-8605-2
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio libera in causa (a.l.i.c., eigentlich „actiones vel omissiones liberae in causa sive ad libertatem relatae“ (deutsch: „Handlungen oder Unterlassungen, deren Ursache frei gesetzt wurde oder die auf Freiheit zuruckgefuhrt werden konnen“); auch[1] „actio libera in causa, sed non libera in actu“ (deutsch: „Handlung, bei deren Verursachung ("in causa") der Tater noch freiverantwortlich handelte, nicht mehr aber bei der (spateren) Ausfuhrung selbst ("in actu")“)) ist eine durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung geschaffene Rechtskonstruktion im Rahmen der strafrechtlichen...
ISBN: 978-6-1310-8781-3
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Actis, auch Ab actis waren Beschaftigte antiker romischer Behorden, die mit der Dokumentation und der Betreuung formaler und formloser Verwaltungsakte (acta) betraut sind. Ab acta deckt sich zum Teil mit dem act(u)arius, einem Rang im hoheren Burodienst. Es gibt mehrere Arten des ab actis. Der optio ab actis war in der Kaiserzeit ein militarischer Verwaltungsbeamter, der ab actis senatus (auch curator actorum senatus) war ein Senator im Range eines Quastors, der im 2. und 3. Jahrhundert fur die Fuhrung der Senatsprotokolle verantwortlich war. Der Leiter der acta diurna war der procurator ab actis urbis. Данное издание не является оригинальным. Книга...
ISBN: 978-6-1311-0281-3
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Activision Blizzard ist ein Computer- und Videospiele-Konzern mit Sitz in Santa Monica, USA. Gemessen am Umsatz ist das Unternehmen Marktfuhrer im Computer- und Videospiele-Sektor. Mehrheitseigner von Activision Blizzard ist Vivendi, die Aktien des Unternehmens werden unter dem Kurzel ATVI an der NASDAQ gehandelt. Activision Blizzard entstand am 10. Juli 2008 durch die Fusion des US-Konzerns Activision und Vivendi Games, einer 100%igen Tochter des Medienunternehmens Vivendi. Dabei wurde die Spielesparte von Vivendi in Activision eingegliedert, wofur Vivendi mit 52 Prozent der Anteile die Aktienmehrheit an Activision Blizzard erhielt. Vivendi hat sich...
ISBN: 978-6-1311-1623-0
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Дата выхода: июль 2011
Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Der lateinische Rechtssatz Actor sequitur forum rei (Der Klager muss dem Gerichtsstand des Beklagten folgen.) befasst sich mit der gerichtlichen Zustandigkeit. Er besagt, dass der Klager, wenn er Klage gegen den Beklagten erheben will, dies bei dem fur den Beklagten ortlich zustandigen Gericht tun muss. Grundgedanke dieser Regelung ist, dass damit die Waffengleichheit zwischen den Parteien eher gewahrt bleibt. Der Klager kann entscheiden, mit welchem genauen Inhalt und zu welchem Zeitpunkt er den Beklagten verklagt. Der Beklagte muss dann unter gewissem Zeitdruck durch prozessuale Fristen seine Rechtsverteidigung vorbringen und unter Umstanden zunachst einen Anwalt suchen. Dies soll ihm...
ISBN: 978-6-1311-2126-5
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Дата выхода: июль 2011